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Verkehrsintensive Vorhaben Kanton Bern

Welches sind im Kanton Bern die geeigneten Standorte für Bauvorhaben, die viel Verkehr verursachen? Eine neue Methodik stimmt die Verkehrs- und Siedlungsplanung mit Anliegen des Umweltschutzes ab. 

Bauten und Anlagen wie z.B. grössere Detailhandelseinrichtungen, Freizeitanlagen, Entwicklungs- und Arbeitsplatzschwerpunkte gelten als verkehrsintensiv, wenn sie 2'000 und mehr Motorfahrzeugfahrten pro Tag bei durchschnittlichem täglichem Verkehr generieren. Solche verkehrsintensiven Vorhaben (ViV) haben gewichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Das Raumplanungsrecht des Bundes verpflichtet die Kantone, die Auswirkungen durch die Wahl geeigneter Standorte und mit einer raumplanerischen Einordnung zu begrenzen. ViV sind somit nur an Standorten zugelassen, die im kantonalen Richtplan oder in den regionalen Richtplänen dafür bezeichnet sind.

Das Berner Fahrleistungsmodell wurde 2016 durch neue Bestimmungen und ein neues Massnahmenblatt im kantonalen Richtplan abgelöst. Der neue Ansatz verfolgt eine ganzheitliche Betrachtungsweise: Er stimmt die Verkehrsplanung, die Siedlungsplanung und die Anliegen des Umweltschutzes aufeinander ab. BHP moderierte für die Erarbeitung der neuen Regelung Workshops mit Vertretungen der kantonalen Amtsstellen und half bei der Entwicklung der neuen Methodik. 

2021/2022 unterstützte BHP das Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) dabei, drei Standorte nach neurechtlichen Grundsätzen und der neuen Methodik zu überprüfen und im Richtplan festzusetzen: Insel-Areal Bern, Brügg-Brüggmoos (neues Spitalzentrum), Köniz ESP Juch-Halmatt (neues Polizeizentrum). BHP begleitete das AGR bei der Beurteilung und Interessenabwägung. 

Leistungen BHP Raumplan
Erarbeitung neue Methodik ViV, 
Überprüfung und Festsetzung von ViV-Standorten nach neurechtlichen Grundsätzen

Auftraggeber
Kanton Bern, Amt für Gemeinden und Raumordnung

Projektdauer
2021 - 2022 

Zusammenarbeit mit
Kontextplan AG, B+S AG

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